Aktuelles
Unterrichtsmnaterial und weiterführende Informationen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen des Ministeriums für Bildung RLP
Nach der Entscheidung der STIKO, eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen, stellen sich für die Sorgeberechtigten und auch für die Kinder und Jugendlichen viele Fragen. Dies gilt umso mehr, da die Corona-Schutzimpfung in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Impfungen gehören zu den häufigsten medizinischen Maßnahmen überhaupt, unterscheiden sich jedoch von anderen ärztlichen Eingriffen. Zum einen zielen sie nicht nur auf den Nutzen des Einzelnen, sondern auch auf den Schutz der ganzen Bevölkerung. Zum anderen werden sie bei Gesunden durchgeführt. Es ist daher gerechtfertigt, beim Impfen besondere Sorgfalt zu fordern und strittige Punkte auch kritisch zu diskutieren. Nicht zuletzt deshalb steht das Thema Impfen schon seit langer Zeit in den Lehrplänen und wird dort in vielfältigen Zusammenhängen pädagogisch sensibel behandelt.
Die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Impfung hat mit der aktuellen Situation der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung bekommen. Schule kann und sollte dazu beitragen, die Schülerinnen und Schüler so zu unterstützen, dass sie faktenbasiert eine eigene Meinung über Nutzen und Risiken einer COVID-19-Impfung bilden können.
In diesem Zusammenhang sich derzeit vermehrt die Frage, wo die Grenze zwischen Aufklärung und Beeinflussung liegt.
Es gehört zum schulischen Alltag, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die kontrovers zu diskutieren sind. Dabei dürfen Schülerinnen und Schüler niemals im Sinne erwünschter Meinungen beeinflusst und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils gehindert werden (Indoktrinationsverbot). Indoktrination ist unvereinbar mit der Rolle der Lehrkraft in einer demokratischen Gesellschaft und der Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers oder der Schülerin. Die Grenze zur Indoktrination ist dann überschritten, wenn gegenteilige Auffassungen unterschlagen oder gar negiert werden (s. auch Beutelsbacher Konsens).
Das Schulgesetz spricht in § 1 Absatz 2 davon, dass Schule zu selbständigem Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Leistungsbereitschaft führt.
Das Hinführen zu einem selbständigen Urteil steht auch beim Thema Impfen im Mittelpunkt. Impfen ist gleichzeitig eine individuelle und eine soziale Entscheidung, es gibt neben dem Eigeninteresse auch ein gesellschaftliches Interesse daran, dass man sich impfen lässt. Es gibt aber keine Impfpflicht, jede Person entscheidet frei in eigener Verantwortung. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Die individuellen Entscheidungen sind zu respektieren, auch wenn es aus Sicht der Schule und der Gesellschaft insgesamt wünschenswert wäre, dass sich möglichst viele Schülerinnen und Schüler impfen lassen. Eine mögliche Stigmatisierung geimpfter oder nicht geimpfter Schülerinnen und Schüler ist auf jeden Fall zu vermeiden. Hierzu erreichen uns bereits sorgenvolle Nachfragen von Eltern. Wir betonen stets, dass die Schulen darauf eingestellt sind, mit entsprechenden Äußerungen oder Verhaltensweisen umzugehen und hierfür auf bewährte Handlungsroutinen bei ausgrenzendem Verhalten zurückgreifen können.
Hier finden Sie eine Auswahl an Links und Hinweisen zu Informations- und Unterrichtsmaterialien zum Thema Impfung.