Regelwerke und Vorschriften
Als Folge der sicherheitstechnischen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sehr gewandelt, und die Veränderungen schreiten unaufhaltsam fort.
Für den Bereich des naturwissenschaftlich-technischen Unterrichts existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein umfangreiches Regelwerk. Die für Rheinland-Pfalz geltenden Regelwerke und Vorschriften können Sie unter den folgenden Links herunterladen.
Gefährdung durch Isopropanol
Aus gegebenem Anlass ist eine Überprüfung des Bestands an Chemikalien, die für den Einsatz im Chemie-Unterricht vorgesehen sind, auf das Vorhandensein bzw. den Lagerzustand von 2-Propanol zu veranlassen.
Durch fehlerhafte Lagerung oder Überlagerung von 2-Propanol kann eine Peroxidbildung ausgelöst werden, die wiederum zu erheblichen Explosionen führen kann.
Im Falle eines Falles kann die Entsorgung wegen des Gefahrenpotentials nicht auf dem üblichen Weg über die kommunalen Entsorger erfolgen, sondern nur durch eine Spezialfirma. Steht ein geeigneter Entsorger nicht (rechtzeitig) zur Verfügung, können auf die Beseitigung explosionsgefährlicher Stoffe gerichtete Amtshilfeersuche über die zuständige kommunale Behörde an die Polizei bzw. das Landeskriminalamt gestellt werden.
Weiterführende Informationen:
EPoS: Gefahrstoffprüfung
EPoS: Entsorgung von überlagertem Isopropanol
Informationen der Unfallkasse: Infoblatt
Spontane Bildung von explosiven Peroxiden