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Naturwissenschaften
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Bildungsserver > Naturwissenschaften.  > Sicherheit.  > Gefährdungsbeurteilungen

Durchführung und Dokumentation von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen

 

Nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ sind vor Aufnahme einer Tätigkeit die Gefährdungen (z. B. biologische, chemische und physikalische Gefährdungen) zu ermitteln und zu beurteilen, die durch Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln mit Arbeitsstoffen unter Beachtung der Arbeitsumgebung entstehen können.

Kommt die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung vorliegt, ist die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Die nachfolgenden Seiten unterstützen Sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht.

interner LinkGefährdungsbeurteilungen im Chemie-Unterricht

interner LinkGefährdungsbeurteilungen im Physik-Unterricht

Diesen Bereich betreut E-Mail an Marcus André, PL. Letzte Änderung dieser Seite am 26. Februar 2019. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz