Gefährdungsbeurteilungen im Chemie-Unterricht
Eine Gefährdung liegt im Allgemeinen dann vor, wenn eine Person räumlich und zeitlich in Kontakt mit verletzungsbewirkenden Faktoren (Gefahren, Gefahrenquellen) kommen kann.
Dies kann auch beim sehr stark experimentell ausgerichteten Chemie- Unterricht der Fall sein.
Die Beurteilung möglicher Gefährdungen bei einer Tätigkeit (= tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung) muss vor Aufnahme der Tätigkeit von einer fachkundigen Person (in der Regel der Chemie-Lehrkraft) durchgeführt werden.
Kommt die (im Kopf durchgeführte) Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass Gefährdungen vorliegen, sind diese sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.
Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung kann auf eine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verzichtet werden.