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Bildungsserver > Naturwissenschaften.  > Sicherheit.  > Gefährdungsbeurteilungen.  > im Physik-Unterricht

Gefährdungsbeurteilungen im Physik-Unterricht

Eine Gefährdung liegt im Allgemeinen dann vor, wenn eine Person räumlich und zeitlich in Kontakt mit verletzungsbewirkenden Faktoren (Gefahren, Gefahrenquellen) kommen kann.

Dies kann auch beim sehr stark experimentell ausgerichteten Physik- Unterricht der Fall sein.

Die Beurteilung möglicher Gefährdungen bei einer Tätigkeit (= tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung) muss vor Aufnahme der Tätigkeit von einer fachkundigen Person (in der Regel der Physik-Lehrkraft) durchgeführt werden.
Kommt die (im Kopf durchgeführte) Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass Gefährdungen vorliegen, sind diese sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann anhand dieser DownloadVorlage erfolgen.

Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung kann auf eine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verzichtet werden. Hier genügt der Hinweis "Gefährdungsbeurteilung durchgeführt - geringe Gefährdung!" in den eigenen Versuchs-Unterlagen.

 

 

Gefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufen I und II

Um Physik-Lehrkräfte bei der Durchführung und Dokumentation von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen, hat eine Gruppe von Physik-Expertinnen und –Experten im Auftrag des Bildungsministeriums Gefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufen I und II erstellt.

Diese Gefährdungsbeurteilungen können als Vorlage für die eigenen Gefährdungsbeurteilungen (bzw. deren Dokumentation) verwendet werden, müssen aber ggf. an die eigenen unterrichtlichen Rahmenbedingungen (Größe und Besonderheiten der Lerngruppe, Unterrichtsraum, usw.) angepasst werden.

Die in den Gefährdungsbeurteilungen vorgenommenen Tätigigkeitbeschränkungen (Lehrerversuch, Lehrerversuch mit Schülerbeteiligung, Schülerversuch) wurden aus sicherheitsrelevanten Überlegungen heraus getroffen und sind nicht als didaktischen Empfehlungen zu verstehen. Ein als Schülerversuch eingestufter Versuch kann selbstverständlich auch als Lehrerversuch durchgeführt werden, sofern dies didaktisch oder organisatorisch erforderlich ist. Für den umgekehrten Fall (Lehrerversuch als Schülerversuch) gilt dies nicht.

interner LinkGefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufe I

interner LinkGefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufe II

Eine ZIP-Archiv aller Gefährdungsbeurteilungen für die Sekundarstufen I und II können Sie Downloadhier downloaden.

 

 

Nützliche Internetadressen

Sicher experimentieren in Physik
Fachliche Grundlagen und praktische Hinweise zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Physik-Unterricht des ISB München

Diesen Bereich betreut E-Mail an Marcus André, PL. Letzte Änderung dieser Seite am  3. März 2019. ©1996-2022 Bildungsserver Rheinland-Pfalz