Fragen und Antworten zur Unterrichtsorganisation
Wer unterrichtet das neue Fach Naturwissenschaften?
Das Fach Naturwissenschaften wird von allen Lehrkräften unterrichtet, die in mindestens einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik die Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis bzw. Unterrichtsbefugnis haben. Besonders geeignet sind Fachlehrkräfte, die in zwei der genannten Fächer die Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis bzw. Unterrichtsbefugnis haben.
Kann das Fach Naturwissenschaften in der Orientierungsstufe in die Einzelfächer Biologie, Chemie und Physik aufgeteilt werden?
Nein. Lebensweltliche Kontexte schließen immer Aspekte aller drei Naturwissenschaften ein. Es ist somit unbedingt sinnvoll, diese intergriert zu unterrichten. Die Themenfelder des neuen Faches Naturwissenschaften sind so gewählt, dass die Charakteristika der drei Fächer nicht verloren gehen.
Welche Bedeutung haben Doppelstunden im Fach Naturwissenschaften?
Die Einrichtung von Doppelstunden (z. Bsp. 2 Doppelstunden in Klassenstufe 5 und eine Doppelstunde in Klassenstufe 6) ist anzustreben, da sie die Durchführung von schülerzentriertem und kompetenzorientiertem Unterricht begünstigen. Insbesondere für Schülerexperimente, Projekte und Untersuchungen sind Doppelstunden vorteilhaft.
Welche Funktion haben die schulinternen NaWi-Teams?
Die fächerübergreifende Zusammenarbeit in schulinternen NaWi-Teams erleichtert die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht im neuen Fach Naturwissenschaften sowie die Erstellung schuleigener Arbeitspläne. Nach Möglichkeit sollten in einem NaWi-Team Fachlehrkräfte aller drei naturwissenschaftlichen Fächer vertreten sein. Weitere Vorteile einer Teambildung sind zudem die Möglichkeit teaminterner Fortbildung sowie die abwechselnde Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und die anschließende Weitergabe der Inhalte an das NaWi-Team.
Können die Schulen mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt (Gymnasien und IGS) weiterhin zusätzliche Lehrerwochenstunden laut Punkt 1.2.6 der „VV Unterrichtsorganisation an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen“ beantragen?
Ja! Insgesamt können wie bisher auch bis zu höchstens 8 Lehrerwochenstunden zusätzlich zugewiesen werden.
Wie ist die Ausgleichsfähigkeit des Faches Naturwissenschaften im Jahreszeugnis der 6. Klasse geregelt?
Das Fach Naturwissenschaften hat in Klasse 6 eine positive Ausgleichsfähigkeit innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Pflichtfremdsprache.
Positiv ausgleichsfähig bedeutet in diesem Fall, dass mit dem Fach Naturwissenschaften Noten unter „ausreichend“ der zuvor genannten Fächer ausgeglichen werden können. Sollte die Note für das Fach Naturwissenschaften selbst unter „ausreichend“ liegen, so zählt diese Note zu den sonstigen Fächern und kann auch durch diese ausgeglichen werden.
Diese Regelung gilt für alle weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz.
Werden im Fach Naturwissenschaften Klassenarbeiten geschrieben?
Nein, im Fach Naturwissenschaften werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Laut Übergreifender Schulordnung vom 12. Juni 2009 (Abschnitt 8, §50 und § 52) sind der Leistungsfeststellung und -beurteilung eine Vielfalt von mündlichen, schriftlichen und praktischen Arbeitsformen zugrunde zu legen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in jedem Schulhalbjahr eine schriftliche Überprüfung anzusetzen, die sich höchstens auf die Unterrichtsinhalte der letzten zehn Unterrichtsstunden erstrecken und bis zu 30 Minuten dauern darf.
Vertiefende Informationen zur Leistungsfeststellung und -beurteilung finden Sie im Rahmenlehrplan Naturwissenschaften in der Orientierungsstufe im Kapitel 4.1 Hinweise zur Leistungsfeststellung und -beurteilung.