Die seit 2004 gültigen nationalen Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss definieren naturwissenschaftliche Bildung als wesentlichen Bestandteil von Allgemeinbildung, der es dem Individuum ermöglicht, an gesellschaftlicher Kommunikation und Meinungsbildung über technische Entwicklung und naturwissenschaftliche Forschung aktiv teilzunehmen. Darüber hinaus bietet naturwissenschaftliche Grundbildung Orientierung für naturwissenschaftlich-technische Berufsfelder und schafft Grundlagen für anschlussfähiges berufliches Lernen. Die Bildungsstandards für die drei naturwissenschaftlichen Fächer sehen die Ziele der naturwissenschaftlichen Bildung darin, Phänomene erfahrbar zu machen, die Sprache und Historie der Naturwissenschaften zu verstehen, ihre Ergebnisse zu kommunizieren sowie sich mit ihren spezifischen Methoden der Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen auseinander zu setzen. Die individuelle Ausprägung naturwissenschaftlicher Bildung wird in der Anwendung von Fachwissen in Erkenntnis-, Kommunikations-, Bewertungs- und Problemlösesituationen sichtbar und als „naturwissenschaftliche Kompetenzen“ beschrieben.
Der vorliegende Rahmenlehrplan ist den Zielsetzungen und Vorgaben der Bildungsstandards verpflichtet. Er hat die Aufgabe, den Rahmen für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler über die Jahrgangsstufen 5 und 6 zu beschreiben. Im Sinne einer kumulativen Kompetenzentwicklung baut er auf dem Teilrahmenplan Sachunterricht der Grundschule auf, überführt die spielerischen und erprobenden Aktivitäten der Grundschule in zielgerichtete naturwissenschaftliche Arbeitsweisen und legt die Grundlagen zur Entwicklung von Basiskonzepten. Die Veränderung der inhaltlichen Qualität drückt sich in der Auswahl der verbindlichen Fachinhalte aus, die den Anschluss an den fächerspezifischen Unterricht der Mittelstufe vorbereiten und bereits fächerspezifische Aspekte in den Blick nehmen, ohne die Fachzuordnung explizit zu thematisieren.